Ratgeber zum Thema “Lärmbelästigung durch Musik”          Link zum Thema 

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Lärmbelästigung durch Musik üben – Darauf müssen Sie achten!

 

Musik ist etwas Wunderbares, das den Menschen Freude bereiten soll. Doch wie verhält es sich, wenn das noch nicht ausgereifte Violinen- oder Trompetenspiel von den Nachbarn als störend empfunden wird. Sei es, weil die Lautstärke zu hoch ist, die Zeiten des Musik Übens als unpassend empfunden wird oder das Üben einfach zu lange dauert. Wieviel Musik und in welcher Lautstärke dürfe Berufsmusiker, Musikschüler oder Hobbymusiker erschallen lassen, ohne dass es rechtlich als Lärmbelästigung eingeordnet wird?

Wieviel Musizieren in den eigenen vier Wänden ist erlaubt und ab wann ist es Lärmbelästigung?
Immer wieder kommt es in Deutschland zu vor Gericht ausgetragenen Nachbarschaftsstreitigkeiten, weil sich Nachbarn vom Musik üben eines Hobby- oder Berufsmusikers gestört fühlen. Zu diesem Thema gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die mitunter durchaus voneinander abweichen. Grundsätzlich darf das Musizieren in der eigenen Wohnung nicht komplett verboten werden, da es zur freien Entfaltung der Persönlichkeit zählt und damit grundgesetzlich geschützt ist. Doch selbstverständlich ist auch das Ruhebedürfnis der Nachbarn ein schützenswertes Gut, welches durch festgelegte Spielregeln gewahrt werden muss.

Ruhezeiten müssen beachtet werden

Wer zu Hause musiziert, muss sich an die landesrechtlich und kommunal festgelegten Ruhezeiten halten. Diese Ruhezeiten sind von 22 bis 6 bzw. 7 Uhr, sowie mittags von 13 bis 15 Uhr. Auch an Sonntagen und Feiertagen können besondere Ruhezeiten gelten. Zudem sollen akustische Beeinträchtigungen auf Zimmerlautstärke beschränkt werden. Das ist allerdings bei den meisten Instrumenten nicht möglich. Viele Instrumente wie Violinen, Querflöten oder auch ein Klavier haben eine Lautstärke von 80 bis 85 Dezibel, das entspricht der Lautstärke von einem Rasenmäher oder einem Auto. Bei einem Schlagzeug oder einer Trompete ist der Schallpegel sogar noch höher.
In vielen Mietverträgen oder Hausordnungen finden sich daher Regelungen die verbindlich vorschreiben, wie viele Stunden am Tag musiziert werden darf. Eine Begrenzung des Musizierens auf zwei bis drei Stunden am Tag sind in diesen Klauseln üblich. Unterschreibt der Mieter diese Vereinbarungen, sind sie für ihn auch bindend. Ganz verbieten darf der Vermieter das Musik üben aber nicht. Finden sich im Mietvertrag dennoch derartige Klauseln, sind sie unwirksam.

 

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Die Umstände des Einzelfalls müssen stets beachtet werden

Ob und wann das Musizieren in den eigenen vier Wänden von den Nachbarn als Lärmbelästigung wahrgenommen wird, hängt natürlich stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Wie nah leben die Nachbarn zusammen, wie “angenehm” klingt das Üben und welches Instrument gespielt wird. Um sich rechtlich in einem sicheren Rahmen zu bewegen, sollten Sie sich unbedingt an die Klauseln des Mietvertrages halten, die Ruhezeiten einhalten oder gesonderte schriftliche Vereinbarungen mit dem Vermieter treffen. Manchmal ist es auch hilfreich, einfach ein offenes Gespräch mit den Nachbarn zu führen um so herauszufinden, wie und wann diese das Musik üben als nicht störend empfinden. Denn mitunter genießen diese sogar die musikalische Untermalung ihres Alltags. Wer gerade erst mit dem Instrument spielen anfängt, dessen Spiel kann selbstverständlich mitunter noch durchaus unangenehm klingen. Das liegt in der Natur der Sache. Klar ist aber auch, dass blutige Anfänger in der Regel nicht länger als zwei Stunden am Stück üben werden, wodurch die in dieser Zeit entstehende “Lärmbelästigung” für die Nachbarn zumutbar erscheint. Zumindest dann, wenn die Nachwuchsmusiker sich an die geltenden Ruhezeiten halten.